Sicherheit - unsere erste Priorität

Sicherheit hat bei Hupac höchste Priorität. Ziel ist es, ein sicheres und zuverlässiges Transportsystem zu schaffen, das ein Maximum an Sicherheit in den verschiedenen vom Unternehmen geführten Bereichen garantiert.


Sicherheitsziele
Unsere wichtigsten Sicherheitsziele betreffen die Verhütung von Unfällen in den Terminals und auf den Bahnlinien, die Unversehrtheit der Ladeeinheiten und den regulären Betrieb der Wagenflotte.

 

Einhaltung von Gesetzen

Hupac befolgt die gesetzlichen Sicherheits-bestimmungen; falls erforderlich, wendet das Unternehmen freiwillig weitere Massnahmen an.

 

Aktives Management

Hupac stellt Instrumente, Ressourcen und Prozesse zur Verfügung, die ein angemessenes Sicherheitsmanagement gewährleisten.

 

Fokus auf Prävention

Hupac unterstützt jede Initiative zur Vermeidung von sicherheitsrelevanten Störungen oder Unfällen.

 

Angemessene Schulungen

Die Mitarbeiter von Hupac sind angemessen geschult, um ihre Funktionen gewissenhaft und verantwortungsvoll auszuüben.

 

Gefahrgut

Hupac verfügt über eine zentrale Abteilung für Gefahrguttransporte. Geleitet wird sie von einem Gefahrgut-Beauftragten, der nach der Richtlinie 96/35/EU ernannt und ausgebildet wurde. 

 

Kontrolle und Verbesserung

Hupac überprüft regelmässig das Sicherheitsniveau im Unternehmen, um mögliche Defizite zu erkennen und bei kritischen Situationen frühzeitig einzugreifen. Überwachungen und Kontrollen sind die Basis für den Prozess der ständigen Verbesserung.

 

Teamarbeit

Sicherheit ist das Ergebnis einer Teamarbeit, an der Mitarbeiter, Partner, Kunden und Aufsichtsbehörden beteiligt sind. Hupac fördert den offenen, konstruktiven Dialog sowie die Sensibilisierung und Motivierung aller Beteiligten mit dem Ziel, eine wirksame Sicherheitskultur zu schaffen.

Ansprechpartner

Gesamtkonzeption Schienengüterverkehr in der Fläche

Stellungnahme zur Vernehmlassung

 

Die wichtigsten Punkte unserer Stellungnahme:

 

 

1) Ungleichbehandlung der KV-Terminals aufheben

 

Im Interesse eines zukunftsgerichteten, diskriminierungsfreien und eigenwirtschaftlichen Schienengüterverkehrs in der Fläche muss die Ungleichbehandlung zwischen KV-Terminal und Freiverlad mit Kran aufgehoben werden.

 

Unsere Forderungen:

  • Keine Grauzonen mit Missbrauchspotential: Das Gütertransportgesetz muss auf klaren Definitionen mit Rechtswirkung gründen.
  • Die Anlagen des Freiverlads sind den Güterverkehrsanlagen zuzuscheiden.
  • Güterverkehrsanlagen – also KV-Terminals, „Freiverlade“ und Anschlussgleise - sollen auch künftig privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden. Dies gilt insbesondere für die geplanten Gross-Terminals Limmattal und Basel Nord. Eine Bestellung des Betriebs durch den Bund und eine teilweise Abgeltung der Betriebskosten der Terminals durch den Bund lehnen wir ab, denn dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen mit dem bestehenden privatwirtschaftlich organisierten KV.
  • Der Betrieb öffentlich finanzierter Anlagen muss periodisch ausgeschrieben werden. Dies verhindert monopolartige Strukturen und setzt Anreize für Produktivität und Effizienz.

 

2) Subventionsbedarf überwinden, Fokus auf Eigenwirtschaftlichkeit!


Der Schienengüterverkehr in der Fläche weist ein sehr hohes Optimierungs- und Rationalisierungspotenzial auf: vom Overhead über die Infrastruktur- und Betriebsparameter bis zu den Umläufen der eingesetzten Ressourcen. Eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs muss hier ansetzen und die Voraussetzungen für eine künftige Eigenwirtschaftlichkeit schaffen.

 

Unsere Forderungen:

  • Von einer Anschubfinanzierung neuer Bahn-Produkte durch den Bund ist abzusehen. Es besteht das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung und einer Kannibalisierung bestehender Produkte. Die geförderten Verbindungen würden mutmasslich nur für den Zeitraum der Förderung bestehen; nach Ablauf der Förderfrist würden neue Konzepte erarbeitet und zur Förderung eingereicht werden. Die Marco Polo-Finanzierung der EU für den KV ist ein Negativbeispiel für die Anschubförderung von Bahn-Produkten.
  • Eine Beteiligung der Kantone an der Förderung des Schienengüterverkehrs ist abzulehnen:
    • Schafft neue Subventionstatbestände
    • Verstärkt die Engpässe auf der Bahninfrastruktur in den Agglomerationen 
    • Zersplittert die Entscheidungsträger 
    • Leistet der Verzahnung von wirtschaftlichen und lokalpolitischen Interessen Vorschub.


3) Weichen stellen für Effizienz und Produktivität


Im Entwurf des Schienengüterverkehrsgesetzes vermissen wir jeglichen Ansatz für eine Stärkung der Marktöffnung und für gezielte, systematische Effizienzsteigerungen.

 

Unsere Forderungen:

  • Effizienzsteigerungen müssen durch Anreize und ein wirksames Controlling regulativ verankert werden (z.B. lange Züge; Ganzzüge; effizienter Terminalbetrieb)
  • Netznutzungskonzept und Netznutzungsplan müssen mit den Nachbarländern abgestimmt sein.Die Zuglänge muss als entscheidendes Produktivitätskriterium berücksichtigt werden.
  • Im Konzept für die Entwicklung der Güterverkehrsanlangen („Terminalstrategie“) ist die Güterverkehrsbranche aktiv einzubeziehen.
  • Förderung von Güterverkehrsanlagen nur ab einer gewissen Mindestgrösse bzw. Mindestmenge, zum Beispiel:
    • Terminals: mindestens 60 4-Achs-Wagen pro Tag und Gleislängen unter dem Kran von mindestens 300 m
    • Anschlussgleise: mindestens 5 Vier-Achs-Wagen pro Werktag
  • Einsetzung eines aktiven Regulators, der die Bewirtschaftung des Netzes proaktiv im Interesse der Öffentlichkeit überwacht.

 

Weitere Ausführungen finden Sie im Dokument im Downloadfenster.

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